Fahrerlaubnisklasse A1

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16
- Kein Vorbesitz erforderlich:
- eingeschlossene Klassen:
AM


Theoretische Ausbildung

  Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse  Mit Vorbesitz einer anderen Klasse 
Grundunterricht  12 
Klassenspezifischer Unterricht 
Gesamt  16  10 

Praktische Ausbildung

  Mindestumfang der gesetzlich
vorgeschriebenen Sonderfahrten

Ersterwerb  
Überland 
Autobahn 
Nachtfahrt 
* Die tatsächlich benötigten Übungsstunden hängen
vom individuellen Lernfortschritt des Einzelnen ab.  
 

Praktische Prüfung

Praktische Prüfung
(bei Direkterwerb) 
45 Minuten  

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