Fahrerlaubnisklasse A

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als
50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:

- Krafträder:

20 (2 Jahre Vorbesitz A2) oder
24 (Direkteinstieg),

-Dreirädrige Kraftfahrzeuge
21

- eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM


Theoretische Ausbildung

  Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse  Mit Vorbesitz einer anderen Klasse  Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.  
Grundunterricht  12 
Klassenspezifischer Unterricht 
Gesamt  16  10 

Praktische Ausbildung

  Mindestumfang der gesetzlich
vorgeschriebenen Sonderfahrten

Ersterwerb  
Mindestumfang der gesetzlich
vorgeschriebenen Sonderfahrten

Erweiterung von A1 
Mindestumfang der
gesetzlich
vorgeschriebenen Sonderfahrten

Erweiterung bei Vorbesitz der Klassse A2 unter 2 Jahren  
Mindestumfang der
gesetzlich
vorgeschriebenen
Sonderfahrten

Erweiterung bei Vorbesitz der Klassse A2 von mindesten 2 Jahren  
Überland 
Autobahn 
Nachtfahrt 
* Die tatsächlich benötigten Übungsstunden hängen
vom individuellen Lernfortschritt des Einzelnen ab.  
       

Kein Pflichtunterricht und keine Theoretische Prüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.


Praktische Prüfung

Praktische Prüfung
(bei Direkterwerb) 
60 Minuten 
Praktische Prüfung
(bei Aufstieg)  
40 Minuten 

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