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Fahrerlaubnisklasse B96

Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

(1) 1Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt.

2Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat;
in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.

(2) Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre nach § 48a 17 Jahre.

(3) 1Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. 2Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus Anlage 7a.

(4) Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a beizubringen.

FEV Anlage 7a

Mindestalter: 18, 17 bei BF(17),
- Vorbesitz erforderlich:
B
- eingeschl. Klassen: AM, L

Theorie

Praktische Übungen

Fahren im Realverkehr

Prüfung

2,5 Stunden á 60 Minuten

3,5 Stunden á 60 Minuten

1 Stunden á 60 Minuten

Keine Praktische und Theoretische Prüfung

Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen
von maximal 8 Personen geschult werden.
Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände
und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine
Ausbildungskombination zur Verfügung.
Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem
Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.