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Fahrerlaubnisklasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).


Mindestalter: 18, unter Auflagen:
17 bei der Teilnahme am begleiteten Fahren (
BF17) oder
17 Jahre bei bestimmten Ausbildungsberufen

- Kein Vorbesitz erforderlich
- eingeschlossene Klassen:
AM, L

Theoretische Ausbildung

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt

14

8

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der gesetzlich
vorgeschriebenen Sonderfahrten

Ersterwerb

Überland

5

Autobahn

4

Nachtfahrt

3

* Die tatsächlich benötigten Übungsstunden hängen
vom individuellen Lernfortschritt des Einzelnen ab.

Praktische Prüfung

Praktische Prüfung

45 Minuten