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A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18,
- Kein Vorbesitz erforderlich:
- eingeschlossene Klassen:
A1, AM
- Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren.

Theoretische Ausbildung

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren.

Grundunterricht

12

6

0

Klassenspezifischer Unterricht

4

4

0

Gesamt

16

10

0

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der gesetzlich
vorgeschriebenen Sonderfahrten

Ersterwerb

Mindestumfang der
gesetzlich
vorgeschriebenen
Sonderfahrten

Erweiterung bei Vorbesitz der Klassse A1 unter 2 Jahren

Mindestumfang der
gesetzlich
vorgeschriebenen
Sonderfahrten

Erweiterung bei Vorbesitz der Klassse A1 von mindesten 2 Jahren

Überland

5

3

0

Autobahn

4

2

0

Nachtfahrt

3

1

0

* Die tatsächlich benötigten Übungsstunden hängen
vom individuellen Lernfortschritt des Einzelnen ab.

Kein Pflichtunterricht und keine Theoretische Prüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren.

Praktische Prüfung

Praktische Prüfung
(bei Direkterwerb)

60 Minuten

Praktische Prüfung
(bei Aufstieg)

40 Minuten